UNTERNEHMENSUMSTRUKTURIERUNG BÜNDE · KREIS HERFORD · OSTWESTFALEN-LIPPE

RECHTSFORMWAHL & UMSTRUKTURIERUNG.

ANALYSIERT. OPTIMIERT.

Die Wahl der richtigen Rechtsform entscheidet über Ihre Steuerlast, Ihre Haftung und Ihre langfristige Unternehmensstrategie. Statt teurer Seminare erhalten Sie bei uns eine individuelle und praxisnahe Beratung direkt in Bünde.

Als Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Fachberater für die Umstrukturierung von Unternehmen (IFU/ISM gGmbH) analysieren wir Ihre aktuelle Unternehmensstruktur, erkennen Optimierungspotenziale und setzen die besten Lösungen sofort um.

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EILSERVICE - ANTWORT IN 72 STUNDEN.

Unternehmensumstrukturierung betrifft weit mehr als das Ausfüllen von Formularen. Verschmelzung, Formwechsel, Einbringung, Anwachsung – die gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Anforderungen sind komplex und individuell verschieden. Wir analysieren Ihre Situation genau und setzen die passende Lösung um.

Was wir für Sie übernehmen:

✔ Analyse Ihrer aktuellen Unternehmens- und Rechtsform

✔ Individuelle Beratung zur optimalen Rechtsformwahl

✔ Steuerliche Optimierung bei Umstrukturierungen

✔ Begleitung bei Verschmelzung, Formwechsel & Einbringung

✔ Fachberatung nach IFU/ISM gGmbH-Standard

✔ Rechtssichere und praxisnahe Umsetzung

✔ Persönliche Betreuung statt Seminar von der Stange

MEHR ALS NUR EINE RECHTSFORMÄNDERUNG.

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Wir antworten in 72 Stunden. Garantiert.

Fragen &
Antworten

Steuerliche Vorteile, Vermögensschutz und betriebswirtschaftliche Effizienz

Steuerfreie Veräußerungen innerhalb der Holding: Gewinne aus dem Verkauf von Tochtergesellschaften sind zu 95 % steuerfrei (§ 8b KStG). Verkaufserlöse können steuerlich begünstigt reinvestiert werden.

Körperschaftsteuerliche Organschaft: Verluste einer Tochtergesellschaft können mit Gewinnen anderer Gesellschaften verrechnet werden. Gewinnabführungsverträge ermöglichen eine zentrale Steuerung der Ertragsteuern.

Haftungsabschirmung und Risikominimierung: Durch Trennung von operativem Geschäft und Vermögenswerten werden Haftungsrisiken reduziert. Das Privatvermögen bleibt geschützt.

Flexible Nachfolge- und Beteiligungsmodelle: Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen an Nachfolger oder Investoren kann steuerlich optimiert werden. Erbschafts- und Schenkungsteuer lassen sich durch strategische Beteiligungsstrukturen minimieren.

Optimierung der Finanzierungsstruktur: Durch eine Holdingstruktur können bessere Finanzierungskonditionen erzielt werden. Zins- und Beteiligungskosten lassen sich steuerlich optimal gestalten.

Eheverträge zur Vermögenssicherung

Durch maßgeschneiderte Eheverträge lassen sich Unternehmens- und Privatvermögen im Falle einer Scheidung schützen. Die Vereinbarung von Gütertrennung oder modifizierter Zugewinngemeinschaft verhindert ungewollte Vermögensübertragungen.

Nießbrauch als steueroptimierte Vermögensübertragung
Der Nießbrauch ermöglicht es, Immobilien oder Unternehmensanteile steuerlich begünstigt zu übertragen, während der ursprüngliche Eigentümer weiterhin Erträge erzielt und die Kontrolle behält. Dies reduziert die Schenkungsteuer und ermöglicht eine flexible Nachfolgeplanung.

Testamentsgestaltung zur steueroptimierten Vermögensweitergabe
Ein steuerlich optimiertes Testament sorgt für eine geordnete und steuerlich effiziente Vermögensnachfolge. Durch gezielte Gestaltung, wie Vor- und Nacherbschaft oder Teilungsanordnungen, lassen sich Erbschaftsteuerbelastungen minimieren und Streitigkeiten vermeiden.

Steuerliche und haftungsrechtliche Optimierung

Steuerliche Unterschiede zwischen Kapital- und Personengesellschaften: Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder AG unterliegen der Körperschaftsteuer, während Personengesellschaften wie die GmbH & Co. KG transparent besteuert werden. Die Wahl der Rechtsform beeinflusst die Gesamtsteuerlast erheblich.

Haftungsbegrenzung durch Kapitalgesellschaften: Kapitalgesellschaften bieten einen Haftungsschutz, da Gesellschafter nur mit ihrer Einlage haften. Bei Personengesellschaften besteht hingegen eine potenzielle persönliche Haftung, es sei denn, es wird eine GmbH & Co. KG gewählt.

Gewinnverwendung und Thesaurierung: Kapitalgesellschaften können Gewinne thesaurieren und so von niedrigeren Körperschaftsteuersätzen profitieren. In Personengesellschaften erfolgt die Besteuerung direkt bei den Gesellschaftern, was die Steuerbelastung beeinflusst.Flexibilität bei der Unternehmensnachfolge: Die Wahl der Rechtsform hat Auswirkungen auf die Nachfolgeplanung. Eine GmbH oder eine Holdingstruktur erleichtert die schrittweise Übertragung von Anteilen und bietet steuerliche Vorteile bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Gestaltungsmöglichkeiten für Gesellschafter und Geschäftsführer: Die Vergütung von Gesellschafter-Geschäftsführern ist in einer Kapitalgesellschaft steuerlich anders zu behandeln als in einer Personengesellschaft. Durch optimierte Gehalts- und Tantiememodelle kann die Steuerbelastung gesenkt werden.

Wechsel der Rechtsform als strategische Option: Je nach Geschäftsentwicklung kann ein Wechsel der Rechtsform sinnvoll sein, um steuerliche Vorteile zu nutzen, Haftungsrisiken zu reduzieren oder eine vorteilhafte Nachfolgestruktur zu schaffen.

Vermögen sichern, Steuern optimieren, Generationen absichern

Steuerliche Vorteile einer Familienstiftung: Reduzierung von Erbschafts- und Schenkungsteuer

Schutz vor Erbengemeinschaften und Zersplitterung des Vermögens: Sicherstellung einer langfristigen StrategieKontrolle und Einfluss trotz Vermögensübertragung: Wie Gründer weiterhin steuerlich und wirtschaftlich profitieren

Vermögensabsicherung vor Gläubigern und Scheidungen: Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten zur langfristigen Sicherung

Stiftungen als Instrument der Unternehmensnachfolge: Nachhaltige Weitergabe von Vermögen mit klarer Steuerstrategie

Vermögensaufbau und Steueroptimierung

Immobilien in der richtigen Gesellschaftsform: Steuerliche Vorteile von vermögensverwaltenden GmbHs (VVGmbH)

Optimierung der Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Immobilienübertragungen: Nutzung von Freibeträgen und steuerlichen Sondermodellen

Steuerliche Gestaltung bei der Immobilienvermietung: Abschreibungen, AfA-Modelle und steuerfreie Veräußerung nach zehn JahrenGewerblicher Grundstückshandel vermeiden: Strategien zur Abgrenzung privater und gewerblicher Tätigkeit

Nießbrauch und Erbbaurechte als steueroptimierte Modelle: Vermögen übertragen, ohne Kontrolle zu verlierenHoldingstrukturen für Immobilienbesitz: Steuerfreie Gewinnausschüttungen und Haftungsbegrenzung durch Trennung von Besitz- und Betriebsgesellschaft

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